#3,1 % Mietzins p.a.

Wohnen am Wiesenpark R7

Kaufpreise: ab 20.000 €
Einheiten: 4 (6 Verfg.)
Baujahr: 2024
Karte
Vorlage-Thumb
Grundstück8872.00 m²
Wohnflächen114 bis 114 m²
Kaufpreise20.000 bis 590.708 €
Grundstücksanteil10,00 %
Grunderwerbsteuer6,50 %
Baujahr2024
Mietzins p.a. 3,1 %
Verwalterkosten / Jahr0,00 €
Instandhaltung m² / Jahr0,25 €

Energiedaten

EnergieausweistypBedarfsausweis
EnergieeffizienzklasseB
EnergieträgerHolzpellets
Endenergiebedarf72 kWh/(m²a) - Vorläufige Berechnung kWh/(m²a)
Baujahr2024

Besonderheiten

Rundgang Musterwohnung: https://my.matterport.com/show/?m=ohgtenmktq5
Video - Wohnen am Wiesenpark: https://wohnen-am-wiesenpark.de/wp-content/uploads/Basdorf_November.mp4

Beschreibung

Wohnen am Wiesenpark
Willkommen in Basdorf, einem lebenswerten Ortsteil der Gemeinde Wandlitz im grünen Berliner Umland.

Hier, inmitten einer idyllischen Naturlandschaft und nur einen Steinwurf von der pulsierenden Metropole entfernt, präsentiert sich das Neubauprojekt „Wohnen am Wiesenpark“ mit insgesamt 150 attraktiven Wohnungen. Es vereint das Beste aus beiden Welten – die Ruhe und Schönheit der Natur sowie die Annehmlichkeiten und Möglichkeiten der Großstadt.

Zur Verfügung stehen zukünftigen Bewohnern und Bewohnerinnen vier unterschiedliche Häusertypen, von funktionalen Apartments, großzügig geschnittene Wohnungen in den Stadtvillen und Maisonettehäusern bis hin zu Reihenhäusern. Mit verschiedenen Größen bieten die Einheiten für jedes Lebensmodell ein Zuhause.

Projektfakten:
• Gesamtes Projekt umfasst zwei Baufelder und 150 Einheiten
• Einheiten des Baufeldes "Zur Prenzlauer" stehen zum Verkauf
• 10 Wohngebäude mit insgesamt 72 Wohneinheiten
• 4 verschiedene Häusertypen
• 2 bis 5 Zimmer und ca. 53 bis 153 m²
• Jede Wohnung ist mit Terrasse oder Balkon ausgestattet
• Barrierefreie Wohnungen in vielen Gebäuden vorhanden
• Autofreie Außenanlagen, 72 Tiefgaragenstellplätze vorhanden
• DGNB Gold-Zertifizierung angestrebt
• Effizienzhausstufe KfW 55 EE
• Geplante Bezugsfertigkeit zum 30.04.2024
• Mietgarantie für die ersten 12 Monate nach Besitzübergang

Wichtige infrastrukturelle Einrichtungen wie Lebensmittelgeschäfte, medizinische Einrichtungen, Kindergärten sowie kleine Restaurants und eine Tankstelle befinden sich direkt
im Ortsteil Basdorf. Weiterführende Schulen sowie eine größere Auswahl an Geschäften, Läden und Restaurants liegen nur wenige Fahrminuten mit dem Auto
oder Bus entfernt im Zentrum der Gemeinde Wandlitz.

• 100 m Tagespflege (Senioren)
• 150 m Kindergarten
• 250 m Sportverein
• 650 m Drogeriemarkt
• 650 m Supermarkt
• 1,3 km Grundschule
• 1,5 km Bahnhof

Meine Berechnung
Dieser Rechner enthält Voreinstellungen, die Sie mit Ihren Annahmen und Prognosen sowie Daten und Zahlen füllen bzw. überschreiben können. So erhalten Sie Ihre persönliche Beispielberechnung. Eine Haftung hierfür kann nicht übernommen werden, es handelt sich lediglich um eine Rechenhilfe.
EUR
EUR
%
Jahre
%
%
Nr.GrößeMietzins p.a.KaufpreisStatus 
STP 1240,00 m²3,00 %20.000 €FreiBerechnen Anfragen
STP 910,00 m²3,00 %20.000 €FreiBerechnen Anfragen
STP 920,00 m²3,00 %20.000 €FreiBerechnen Anfragen
STP 930,00 m²3,00 %20.000 €Res.Berechnen Anfragen
WE 45114,02 m²3,10 %595.708 €FreiBerechnen Anfragen
WE 46114,00 m²3,10 %595.600 €FreiBerechnen Anfragen
WE 47113,97 m²3,10 %595.438 €FreiBerechnen Anfragen
WE 48114,02 m²3,10 %595.708 €Res.Berechnen Anfragen
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Allgemeines

In der Vergangenheit konnte man sich mit dem Erwerb von Immobilien weitgehend gegen Kaufkraftverlust und Inflation absichern. Langfristige Entwicklungen der Immobilienpreise unterliegen zum Teil jedoch hohen Schwankungen. Die beim Kauf anfallenden Nebenkosten, Vertriebs- und Finanzierungskosten führen bei einem frühzeitigen Verkauf zu nachteiligen Ergebnissen. Projektspezifische Angaben zum konkreten Objekt liefert der Verkäufer der Immobilie. Außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Es gelten allein die Angaben aus den Kaufvertragsunterlagen.

Wirtschaftliches und steuerliches Ergebnis

Werbungskosten sowie die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung und die dargestellten steuerlichen Ergebnisse der Anlage aus der Beispielrechnung stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die jeweils zuständige Finanzbehörde. Änderungen in der Praxis der Finanzverwaltung, der Rechtsprechung und der Steuergesetze sind möglich. Die Höhe der steuerlichen Auswirkungen der Investition richtet sich nach der persönlichen Situation des Erwerbers.

Die Steuerberechnungen aus der Musterberechnung werden auf der Grundlage erstellt, dass die Immobilienanlage nicht unter die Regelungen des §15b EStG fällt. In Einzelfällen kann bei Anwendung der Vergleichsrechnung nach §2 Abs. 6, §31, §36 Abs. 2 EStG eine geringere festzusetzende Einkommensteuer ermittelt werden. Die Tarifberechnung der Einkommensteuer erfolgt gem. §32a EStG. Die vorliegende Beispielrechnung hat aufgrund der Vielzahl der steuerlichen Besonderheiten des EStG nicht für jede individuelle Einkommenssituation und -kombination Gültigkeit, z. B. bei der Anwendung der §32b, und §34 EStG. Die Musterberechnung stellt keine steuerliche Beratung dar, diese ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Lassen Sie deshalb Ihren steuerlichen Berater auf Basis der aktuellen Steuergesetzgebung die für Ihre Einkommenssituation gültigen, relevanten Vorschriften überprüfen.

Inflation, Wertsteigerung, Mietsteigerung

Angaben zur Inflation und einer daraus in die Zukunft hochgerechneten Miet- und Wertsteigerung basieren auf Ihren Angaben und sind unverbindliche Annahmen. Die für die Berechnung getätigten Angaben können für die Zukunft nicht garantiert werden. Die angenommenen Ergebnisse unterliegen der künftigen Steuergesetzgebung. Die für Ihre persönliche Situation maßgebenden Steuerregelungen, insbesondere Einkommensteuer sind von Ihnen zu beachten.

Konditionen der Finanzierung

Bei den Angaben zur Finanzierung handelt es sich um kein verbindliches Finanzierungsangebot. Konditionen der Finanzierung werden zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme von Ihrem Kreditinstitut festgelegt und können von den in der Musterberechnung ausgewiesenen Werten abweichen. Das ausgewiesene Ergebnis kann sich, abhängig von der beim Erwerb gewählten Tilgungsvariante und den übrigen Finanzierungskonditionen, ändern. Die Tilgungshöhe richtet sich dabei nach der entsprechenden Bruttofinanzierung. Abweichungen bei den Zins- und Tilgungsleistungen können sich durch verschiedene Berechnungs- und Verrechnungsmethoden ergeben. Bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens 5 Jahren kann ein Damnum in Höhe von bis zu 5 v.H. als Werbungskosten angesetzt werden. Der darüber hinausgehende Teil ist auf den Zinsfestschreibungszeitraum zu verteilen. Falls diese Regelung für die vorliegende Berechnung zutrifft, wird diese Verteilung aus Vereinfachungsgründen nicht vorgenommen, die steuerlichen Ergebnisse können daher durch den unterschiedlichen Werbungskostenansatz des Damnums von den ausgewiesenen Ergebnissen der Musterberechnung abweichen. Die tatsächlichen aus der Finanzierung entstehenden Werbungskosten müssen Sie durch Ihren steuerlichen Berater für Ihren Einzelfall berechnen lassen.

Angabenvorbehalt

Die Berechnung stellt ein reines Musterbeispiel unter Ausschluss jeglicher Rechts- und Steuerberatung dar. Eine Übertragbarkeit dieser Musterberechnung auf die tatsächliche finanzielle Situation des Erwerbers wird nicht garantiert. Die Angaben und Berechnungen der Musterberechnung wurden mit Sorgfalt zusammengestellt und entsprechen den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstigen Vorschriften. Abweichungen oder Änderungen können aufgrund von Auslassungen, Zusammenfassungen, Irrtümern o.ä. oder durch abweichende künftige wirtschaftliche Entwicklungen oder Änderungen von Gesetzen, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis oder auch der persönlichen finanziellen Situation des Erwerbers eintreten und berühren nicht die Wirksamkeit des Kaufes. Für das Erreichen der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele des Erwerbers wird keine Gewähr übernommen. Von dieser Beispielrechnung abweichende Angaben oder Zusagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der jeweiligen Vertragspartner. Die Angaben im gültigen zugehörigen Kaufvertrag und der Teilungserklärung sind im Einzelfall immer maßgebend.