Verkauft

Dresden-Übigau Thäterstraße 10b

Kaufpreise: Leider ausverkauft!
Einheiten: 90 ( Verfg.)
Baujahr: 1992
  • Sofort Miete
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AngebotKauf einer Wohnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG),
vererbbares und in das Grundbuch eingetragenes Eigentum.
LageThäterstraße 10b, 01139 Dresden-Übigau
(ca. 545.000 Einwohner)
Objekt90 Einheiten (1 im Verkauf)
5.290 m² großes Grundstück
ca. 10 % Grundstücksanteil
Baujahr1992
Größe Einheiten54,15 m²
Mietvertrag6,37 € Miete pro m²/Monat (kalkuliert)
Verwalterkosten WEG/Jahr: 265,68 €
Verwalterkosten SE /Jahr: 357,00 € (optional)
Instandhaltung m²/Jahr: 7,08 €
Beginn MieteSofort, nach Kaufpreis-Zahlung
Kaufpreis112.500 € (inkl. Tiefgaragenstellplatz)
Kaufpreis ca. 1.939 €/m² ohne Einrichtung
Der Kaufpreis ist sofort fällig.
Mietzins p.a.Der anfängliche Mietzins bezogen auf die Jahresmiete oder monatliche Mietausschüttung beträgt 3,68 % p.a. auf den Gesamtkaufpreis (ohne Nebenkosten).
Nebenkosten3,50 % Grunderwerbsteuer
Keine weiteren Maklergebühren
ca. 2,0 % Notar- und Gerichtskosten
SteuerFür Immobilien gilt gemäß § 7 EStG eine lineare Abschreibung von 2 % auf die Herstellungskosten. Außenanlagen und Einrichtung können ggf. erhöht abgeschrieben werden. Steuerliche Effekte sind individuell zu ermitteln.

Energiedaten

EnergieausweistypVerbrauchsausweis
Energieeffizienzklassenicht angegeben
EnergieträgerErdgas kWh
Energieverbrauchskennwert101 kWh/(m²a)
Baujahr1992

Besonderheiten

Der Kaufpreis ist sofort fällig. Die SE-Verwaltung in Höhe von 25,- € ist optional.

Beschreibung

WE 64
Baujahr: ca. 1992
Wohnfläche: 2-Raumwohnung mit ca. 54,15 m²
Aufteilung: Wohnraum, Schlafraum, Küche, Bad, Flur, Balkon

Lagebeschreibung

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Dresden wird auch als die Elbflorenz des Nordens bezeichnet. Hier regierte einst „August der Starke“ mit seinem Hofstaat und es entstanden geschichtsträchtige Bauwerke wie die Semperoper, das königliche Schloss, die Frauenkirche, die Hofkirche oder der Zwinger. Diese und viele weitere Sehenswürdigkeiten locken zahlreiche Besucher aus aller Welt in diese wunderschöne Stadt.

Die Landschaft rund um Dresden wird durch ein weites Tal geprägt, in dessen Mitte sich die Elbe ihr Flussbett gegraben hat. So sind entlang des Ufers einmalige Naturlandschaften entstanden und eine besonders attraktive Wohnumgebung.

Mit Dresdens geografischer Lage und Bevölkerungsdichte sowie der Realisierung des größten Infrastrukturprogramms der europäischen Geschichte ist diese Stadt zu einem der wichtigsten Wirtschaftszentren Europas herangewachsen. Dabei genießt Dresden bereits heute als Sachsens Hauptstadt eine Spitzenstellung und gilt als Top-Standort in den neuen Bun- desländern.

Durch die Anpassung der Verkehrswege, insbesondere der Autobahn, der Flughafenerweiterung, Eisenbahn, S- und Straßenbahn sowie der Elbschifffahrt, an die ständig steigende Dynamik in Dresden gewinnt man in hohem Maße an Mobilität für eine nachhaltige Entwicklung.

Die Bevölkerung wächst jedes Jahr an und hat 544.830 Einwohner im Jahre 2016 mit steigender Tendenz. Davon sind 114.899 Personen älter als 65 Jahre.

Investitionen in Dresden bedeuten Investitionen in die Zukunft.

Übigau ist ein Stadtteil im Nordwesten von Dresden und gehört zum Ortsamtsbereich Pieschen. Es wurde erstmals 1324 als Vbegowe erwähnt. Im Jahre 1903 wurde es nach Dresden eingemeindet.

Außer seiner ruhigen Stadtrandlage und dem Schloss hat Übigau eine interessante Industriegeschichte zu bieten. In der Maschinenbauanstalt Übigau wurde 1839 die erste brauchbare Dampflokomotive in Deutschland gefertigt. Auch der erste sächsische Personendampfer wurde hier gebaut, wovon noch der große 45-Tonnen-Schiffskran der Kette-Werft kündet, oder die längste genietete Blechträgerbrücke Europas, die Übigau zugerechnet wird, obwohl sie auf der Flur von Kaditz liegt.

Mit dem barocken Schloss Übigau beginnt – flussaufwärts gesehen – das Dresdner Elbtal im kulturhistorischen Sinn. Von 2004 bis zur Aberkennung des Welterbe-Titels im Jahr 2009 zählten Schloss und Dorfkern Übigau auch zum als UNESCO- Welterbe ausgewiesenen Teil des Elbtals.

Meine Berechnung
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WE 6454,15 m²4,00 %112.500 €Verk.Berechnen Anfragen
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Allgeimeines

In der Vergangenheit konnte man sich mit dem Erwerb von Immobilien weitgehend gegen Kaufkraftverlust und Inflation absichern. Langfristige Entwicklungen der Immobilienpreise unterliegen zum Teil jedoch hohen Schwankungen. Die beim Kauf anfallenden Nebenkosten, Vertriebs- und Finanzierungskosten führen bei einem frühzeitigen Verkauf zu nachteiligen Ergebnissen. Projektspezifische Angaben zum konkreten Objekt liefert der Verkäufer der Immobilie. Außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Es gelten allein die Angaben aus den Kaufvertragsunterlagen.

Wirtschaftliches und steuerliches Ergebnis

Werbungskosten sowie die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung und die dargestellten steuerlichen Ergebnisse der Anlage aus der Beispielrechnung stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die jeweils zuständige Finanzbehörde. Änderungen in der Praxis der Finanzverwaltung, der Rechtsprechung und der Steuergesetze sind möglich. Die Höhe der steuerlichen Auswirkungen der Investition richtet sich nach der persönlichen Situation des Erwerbers.

Die Steuerberechnungen aus der Musterberechnung werden auf der Grundlage erstellt, dass die Immobilienanlage nicht unter die Regelungen des §15b EStG fällt. In Einzelfällen kann bei Anwendung der Vergleichsrechnung nach §2 Abs. 6, §31, §36 Abs. 2 EStG eine geringere festzusetzende Einkommensteuer ermittelt werden. Die Tarifberechnung der Einkommensteuer erfolgt gem. §32a EStG. Die vorliegende Beispielrechnung hat aufgrund der Vielzahl der steuerlichen Besonderheiten des EStG nicht für jede individuelle Einkommenssituation und -kombination Gültigkeit, z. B. bei der Anwendung der §32b, und §34 EStG. Die Musterberechnung stellt keine steuerliche Beratung dar, diese ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Lassen Sie deshalb Ihren steuerlichen Berater auf Basis der aktuellen Steuergesetzgebung die für Ihre Einkommenssituation gültigen, relevanten Vorschriften überprüfen.

Inflation, Wertsteigerung, Mietsteigerung

Angaben zur Inflation und einer daraus in die Zukunft hochgerechneten Miet- und Wertsteigerung basieren auf Ihren Angaben und sind unverbindliche Annahmen. Die für die Berechnung getätigten Angaben können für die Zukunft nicht garantiert werden. Die angenommenen Ergebnisse unterliegen der künftigen Steuergesetzgebung. Die für Ihre persönliche Situation maßgebenden Steuerregelungen, insbesondere Einkommensteuer sind von Ihnen zu beachten.

Konditionen der Finanzierung

Bei den Angaben zur Finanzierung handelt es sich um kein verbindliches Finanzierungsangebot. Konditionen der Finanzierung werden zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme von Ihrem Kreditinstitut festgelegt und können von den in der Musterberechnung ausgewiesenen Werten abweichen. Das ausgewiesene Ergebnis kann sich, abhängig von der beim Erwerb gewählten Tilgungsvariante und den übrigen Finanzierungskonditionen, ändern. Die Tilgungshöhe richtet sich dabei nach der entsprechenden Bruttofinanzierung. Abweichungen bei den Zins- und Tilgungsleistungen können sich durch verschiedene Berechnungs- und Verrechnungsmethoden ergeben. Bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens 5 Jahren kann ein Damnum in Höhe von bis zu 5 v.H. als Werbungskosten angesetzt werden. Der darüber hinausgehende Teil ist auf den Zinsfestschreibungszeitraum zu verteilen. Falls diese Regelung für die vorliegende Berechnung zutrifft, wird diese Verteilung aus Vereinfachungsgründen nicht vorgenommen, die steuerlichen Ergebnisse können daher durch den unterschiedlichen Werbungskostenansatz des Damnums von den ausgewiesenen Ergebnissen der Musterberechnung abweichen. Die tatsächlichen aus der Finanzierung entstehenden Werbungskosten müssen Sie durch Ihren steuerlichen Berater für Ihren Einzelfall berechnen lassen.

Angabenvorbehalt

Die Berechnung stellt ein reines Musterbeispiel unter Ausschluss jeglicher Rechts- und Steuerberatung dar. Eine Übertragbarkeit dieser Musterberechnung auf die tatsächliche finanzielle Situation des Erwerbers wird nicht garantiert. Die Angaben und Berechnungen der Musterberechnung wurden mit Sorgfalt zusammengestellt und entsprechen den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstigen Vorschriften. Abweichungen oder Änderungen können aufgrund von Auslassungen, Zusammenfassungen, Irrtümern o.ä. oder durch abweichende künftige wirtschaftliche Entwicklungen oder Änderungen von Gesetzen, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis oder auch der persönlichen finanziellen Situation des Erwerbers eintreten und berühren nicht die Wirksamkeit des Kaufes. Für das Erreichen der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele des Erwerbers wird keine Gewähr übernommen. Von dieser Beispielrechnung abweichende Angaben oder Zusagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der jeweiligen Vertragspartner. Die Angaben im gültigen zugehörigen Kaufvertrag und der Teilungserklärung sind im Einzelfall immer maßgebend.