Angebot | Kauf einer Wohnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), vererbbares und in das Grundbuch eingetragenes Eigentum. |
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Lage | Berggasse 4, 71034 Böblingen (ca. 47.000 Einwohner) |
Objekt | 5 Einheiten 248 m² großes Grundstück ca. 20 % Grundstücksanteil |
Baujahr | 1973 |
Größe Einheiten | 65 m² bis 101 m² |
Mietvertrag | zwischen 7,80 € und 8,00 € Miete pro m²/Monat (kalkuliert) Verwalterkosten WEG/Jahr: 357,00 € Instandhaltung m²/Jahr: 12,00 € |
Beginn Miete | zu sofort |
Kaufpreis | 155.400 € bis 231.300 € Kaufpreis ca. 2.300 €/m² Der Kaufpreis ist zu sofort fällig. |
Mietzins p.a. | Bis 4,09 % (Vor-Steuer) auf den Gesamtkaufpreis p.a. anfängliche Mietrendite |
Nebenkosten | 5,00 % Grunderwerbsteuer keine weiteren Maklergebühren ca. 2,00 % Notar- und Gerichtskosten |
Steuer | Abschreibung i. d. R. 2 % der Gebäudeherstellungskosten über 50 Jahre sowie besondere Abschreibung der Außenanlage und Einrichtungskosten, steuerliche Effekte sind individuell zu ermitteln. |
Energiedaten
Energieausweistyp | Energieausweis liegt noch nicht vor |
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Energieträger | Die erforderlichen Angaben werden nachgeliefert. |
Baujahr | 1973 |
Besonderheiten
Erwerb Garage möglich, Kaufpreis 10.000 € (im Kaufpreis der Wohnung mit enthalten), monatliche Miete 30,00 €
Beschreibung
5-Familienhaus
Das Haus und die Wohnungen befinden sich in einem gepflegten Zustand.
Neue Kunststofffenster mit Isolierverglasung (Einbau 2015) Neue Aluminiumhaustüren (Einbau 2015)
Wärmedämmung mit Verbundsystem Neuanstrich (2015)
Einbau neuer Garagentore mit Elektroantrieb (2015)
Lagebeschreibung
Böblingen ist eine Kreisstadt im zentralen Baden-Württemberg, etwa 20 Kilometer südwestlich von Stuttgart. Böblingen ist die zweitgrößte Stadt im Landkreis Böblingen. Zusammen mit Sindelfingen bildet sie ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Seit dem 1. Februar 1962 ist Böblingen Große Kreisstadt.
Der Landkreis Böblingen verfügt über eine ausgesprochen erfolgreiche und vielfältige Wirtschaftskultur, geprägt von einer hochwertige Produktpalette und ausgewogenen Mischung aus kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen.
Der Automobilbau (Daimler AG, Porsche) mit den Zulieferfirmen (Bosch) und die IT-Branche (HP) prägen schon seit Jahrzehnten die Wirtschaftsstruktur des Kreises. Mit seinen hohen Potentialen und seiner wirtschaftlichen Stärke führt der Landkreis Böblingen seit jeher eine Vielzahl von Rankings an und gehört zu den innovationsstärksten Stadt- und Landkreisen in Deutschland.
Böblingen ist auf allen Verkehrswegen gut erreichbar: Den Flughafen Stuttgart kann man mit der S-Bahn in etwa 20 Minuten erreichen. Der Kreuzungspunkt zwischen den Bundesautobahnen 8 und 81 (Karlsruhe–München / Singen–Heilbronn) liegt unweit nordöstlich von Böblingen.
Dagersheim ist ein Stadtteil Böblingens mit viel Eigenständigkeit. Er zeichnet sich durch eine hohe Lebensqualität und eine sehr gute Infrastruktur aus. Durch die Auszeichnung neuer Wohngebiete ist Dagersheim ein dynamischer Ort mit Wachstumspotential. Vor allem junge Familien, die mit ihren Kindern naturnah leben wollen, fühlen sich hier wohl.
Dokument | Dateigröße | |
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Steckbrief_Industriestraße,_Oppenaupptx | 247 KB |
Allgeimeines
In der Vergangenheit konnte man sich mit dem Erwerb von Immobilien weitgehend gegen Kaufkraftverlust und Inflation absichern. Langfristige Entwicklungen der Immobilienpreise unterliegen zum Teil jedoch hohen Schwankungen. Die beim Kauf anfallenden Nebenkosten, Vertriebs- und Finanzierungskosten führen bei einem frühzeitigen Verkauf zu nachteiligen Ergebnissen. Projektspezifische Angaben zum konkreten Objekt liefert der Verkäufer der Immobilie. Außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Es gelten allein die Angaben aus den Kaufvertragsunterlagen.
Wirtschaftliches und steuerliches Ergebnis
Werbungskosten sowie die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung und die dargestellten steuerlichen Ergebnisse der Anlage aus der Beispielrechnung stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die jeweils zuständige Finanzbehörde. Änderungen in der Praxis der Finanzverwaltung, der Rechtsprechung und der Steuergesetze sind möglich. Die Höhe der steuerlichen Auswirkungen der Investition richtet sich nach der persönlichen Situation des Erwerbers.
Die Steuerberechnungen aus der Musterberechnung werden auf der Grundlage erstellt, dass die Immobilienanlage nicht unter die Regelungen des §15b EStG fällt. In Einzelfällen kann bei Anwendung der Vergleichsrechnung nach §2 Abs. 6, §31, §36 Abs. 2 EStG eine geringere festzusetzende Einkommensteuer ermittelt werden. Die Tarifberechnung der Einkommensteuer erfolgt gem. §32a EStG. Die vorliegende Beispielrechnung hat aufgrund der Vielzahl der steuerlichen Besonderheiten des EStG nicht für jede individuelle Einkommenssituation und -kombination Gültigkeit, z. B. bei der Anwendung der §32b, und §34 EStG. Die Musterberechnung stellt keine steuerliche Beratung dar, diese ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Lassen Sie deshalb Ihren steuerlichen Berater auf Basis der aktuellen Steuergesetzgebung die für Ihre Einkommenssituation gültigen, relevanten Vorschriften überprüfen.
Inflation, Wertsteigerung, Mietsteigerung
Angaben zur Inflation und einer daraus in die Zukunft hochgerechneten Miet- und Wertsteigerung basieren auf Ihren Angaben und sind unverbindliche Annahmen. Die für die Berechnung getätigten Angaben können für die Zukunft nicht garantiert werden. Die angenommenen Ergebnisse unterliegen der künftigen Steuergesetzgebung. Die für Ihre persönliche Situation maßgebenden Steuerregelungen, insbesondere Einkommensteuer sind von Ihnen zu beachten.
Konditionen der Finanzierung
Bei den Angaben zur Finanzierung handelt es sich um kein verbindliches Finanzierungsangebot. Konditionen der Finanzierung werden zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme von Ihrem Kreditinstitut festgelegt und können von den in der Musterberechnung ausgewiesenen Werten abweichen. Das ausgewiesene Ergebnis kann sich, abhängig von der beim Erwerb gewählten Tilgungsvariante und den übrigen Finanzierungskonditionen, ändern. Die Tilgungshöhe richtet sich dabei nach der entsprechenden Bruttofinanzierung. Abweichungen bei den Zins- und Tilgungsleistungen können sich durch verschiedene Berechnungs- und Verrechnungsmethoden ergeben. Bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens 5 Jahren kann ein Damnum in Höhe von bis zu 5 v.H. als Werbungskosten angesetzt werden. Der darüber hinausgehende Teil ist auf den Zinsfestschreibungszeitraum zu verteilen. Falls diese Regelung für die vorliegende Berechnung zutrifft, wird diese Verteilung aus Vereinfachungsgründen nicht vorgenommen, die steuerlichen Ergebnisse können daher durch den unterschiedlichen Werbungskostenansatz des Damnums von den ausgewiesenen Ergebnissen der Musterberechnung abweichen. Die tatsächlichen aus der Finanzierung entstehenden Werbungskosten müssen Sie durch Ihren steuerlichen Berater für Ihren Einzelfall berechnen lassen.
Angabenvorbehalt
Die Berechnung stellt ein reines Musterbeispiel unter Ausschluss jeglicher Rechts- und Steuerberatung dar. Eine Übertragbarkeit dieser Musterberechnung auf die tatsächliche finanzielle Situation des Erwerbers wird nicht garantiert. Die Angaben und Berechnungen der Musterberechnung wurden mit Sorgfalt zusammengestellt und entsprechen den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstigen Vorschriften. Abweichungen oder Änderungen können aufgrund von Auslassungen, Zusammenfassungen, Irrtümern o.ä. oder durch abweichende künftige wirtschaftliche Entwicklungen oder Änderungen von Gesetzen, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis oder auch der persönlichen finanziellen Situation des Erwerbers eintreten und berühren nicht die Wirksamkeit des Kaufes. Für das Erreichen der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele des Erwerbers wird keine Gewähr übernommen. Von dieser Beispielrechnung abweichende Angaben oder Zusagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der jeweiligen Vertragspartner. Die Angaben im gültigen zugehörigen Kaufvertrag und der Teilungserklärung sind im Einzelfall immer maßgebend.