Chemnitz-Hilbersdorf Florastraße 20
- Sofort Miete
- Stellplatz
Angebot | Kauf einer Wohnung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG), vererbbares und in das Grundbuch eingetragenes Eigentum. |
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Lage | Florastraße 20, 09131 Chemnitz-Hilbersdorf (ca. 246.000 Einwohner) |
Objekt | 11 Einheiten (1 im Verkauf) 530 m² großes Grundstück ca. 10 % Grundstücksanteil |
Baujahr | 1930, das Objekt wurde im Jahr 1999 saniert. |
Größe Einheiten | 39,39 m² |
Mietvertrag | 5,33 € Miete pro m²/Monat (kalkuliert, inkl. Stellplatzmiete) Verwalterkosten WEG/Jahr: 297,45 € Verwalterkosten SE/Jahr: 357,00 € Instandhaltung m²/Jahr: 9,36 € |
Beginn Miete | Sofort, nach Kaufpreis-Zahlung |
Kaufpreis | 60.000 € (inklusive Stellplatz) Kaufpreis ca. 1.396 €/m² ohne Einrichtung Der Kaufpreis ist zu sofort fällig. |
Mietzins p.a. | Der anfängliche Mietzins bezogen auf die Jahresmiete oder monatliche Mietausschüttung beträgt 4,20 % p.a. auf den Gesamtkaufpreis (ohne Nebenkosten). |
Nebenkosten | 3,50 % Grunderwerbsteuer Keine weiteren Maklergebühren ca. 2,0 % Notar- und Gerichtskosten |
Steuer | Für Immobilien gilt gemäß § 7 EStG eine lineare Abschreibung von 2 % auf die Herstellungskosten. Außenanlagen und Einrichtung können ggf. erhöht abgeschrieben werden. Steuerliche Effekte sind individuell zu ermitteln. |
Energiedaten
Energieausweistyp | Verbrauchsausweis |
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Energieeffizienzklasse | C |
Energieträger | Erdgas H |
Energieverbrauchskennwert | 96,86 kWh/(m²a) |
Baujahr | 1930 |
Besonderheiten
Der Kaufpreis ist sofort fällig. Die SE-Verwaltung in Höhe von 25,- € ist optional. Die Miete für den Stellplatz ist in der Miete für die Wohnung enthalten.
Beschreibung
WE 8
Baujahr: 1930
Sanierung: 1999
Wohnfläche: 2 Zimmer mit ca. 39,39 m²
Aufteilung: Wohnen, Schlafen, Küche, Bad, Flur
Lagebeschreibung
Modern, authentisch, selbstbewusst und sympathisch. Chemnitz ist eine Stadt, in der die Menschen lieber große Taten als große Worte „sprechen“ lassen. Sie verfügt über alles, was eine aufstrebende Wirtschaftsregion ausmacht und zählt seit Jahren zu den wachstumsstärksten Wirtschaftsstandorten Deutschlands. Erfindungsreichtum, Gründergeist und unternehmerischer Mut blicken hier auf eine lange Tradition zurück.
Vor allem Familien zieht es in die Chemnitzer Region. Eine umfassende Kinderbetreuung und exzellente Bildungsangebote sind bedeutende Argumente. Auch die kurzen Wege zwischen Universität, Gründerzentrum und Gewerbeansiedlungen sind einmalig in Deutschland. Durch die Verknüpfung von Eisenbahn- und Straßenbahnanlagen ist eine umstiegsfreie Verbindung innerhalb Chemnitz sowie in das Umland möglich.
Die Modernität der Stadt Chemnitz spiegelt sich ebenfalls in ihrer Liebe zur Kunst und Kultur wieder. Klassik und Moderne gehen hier eine außergewöhnliche Symbiose ein und so beherbergt ein ehemaliges Sparkassengebäude eine der größten privaten Sammlungen der Klassischen Moderne.
In Chemnitz, als drittgrößtem sächsischen Oberzentrum neben Leipzig und Dresden, leben und arbeiten mittlerweile 246.654 Einwohner (Stand: 31.07.2016), mit steigender Tendenz.
Hilbersdorf entstand während der deutschen Ostexpansion, als das Erzgebirge von deutschen Siedlern erschlossen wurde. Seine urkundliche Ersterwähnung erfuhr Hilbersdorf im Jahr 1290 als Hillebrandisdorff („Dorf eines Hildebrand“). In einer weiteren Urkunde von 1540 wird der Ort als Hilberschdorf genannt. Das alte Ortszentrum mit der darin befindlichen, im 16. Jahrhundert errichteten Katharinenkirche wurde zugunsten des Baus der Gleisanlagen für die Eisenbahnstrecke Chemnitz-Flöha 1863 bis 1866 abgebrochen. Für die Katharinenkirche entstand die 1866 geweihte Trinitatis-Kirche an der Frankenberger Straße.
Zu der Zeit, als Hilbersdorf zur Stadt Chemnitz hinbebaut wurde, fand man verkieselte Stämme. Sie blieben durch verfestigte vulkanische Asche erhalten. An diesen Fund erinnert das Orth-Denkmal (an der Kreuzung Zeiß- und Orthstraße), benannt nach August Orth, dem Berliner Architekten, der als Grundbesitzer dieses 1870 bis 1900 bebauten Geländes die Stämme der Stadt Chemnitz schenkte. Von Ebersdorf wurde am 26. Januar 1914 der „Schnelle Markt“ eingemeindet. So konnte man auch hier notwendig gewordene Wohnsiedlungen errichten. Heute gehört dieses Gebiet und ein Teil Hilbersdorfs nördlich der Eisenbahnbrücke der Linie Chemnitz-Dresden aufgrund der Neuordnung der Stadtteile nach der Wiedervereinigung wieder zu Ebersdorf.
Dokument | Dateigröße | |
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MP Steckbrief - Florastraße 20.pdf | 548 KB |
Allgeimeines
In der Vergangenheit konnte man sich mit dem Erwerb von Immobilien weitgehend gegen Kaufkraftverlust und Inflation absichern. Langfristige Entwicklungen der Immobilienpreise unterliegen zum Teil jedoch hohen Schwankungen. Die beim Kauf anfallenden Nebenkosten, Vertriebs- und Finanzierungskosten führen bei einem frühzeitigen Verkauf zu nachteiligen Ergebnissen. Projektspezifische Angaben zum konkreten Objekt liefert der Verkäufer der Immobilie. Außer im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, kann für die Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. Es gelten allein die Angaben aus den Kaufvertragsunterlagen.
Wirtschaftliches und steuerliches Ergebnis
Werbungskosten sowie die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Abschreibung und die dargestellten steuerlichen Ergebnisse der Anlage aus der Beispielrechnung stehen unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die jeweils zuständige Finanzbehörde. Änderungen in der Praxis der Finanzverwaltung, der Rechtsprechung und der Steuergesetze sind möglich. Die Höhe der steuerlichen Auswirkungen der Investition richtet sich nach der persönlichen Situation des Erwerbers.
Die Steuerberechnungen aus der Musterberechnung werden auf der Grundlage erstellt, dass die Immobilienanlage nicht unter die Regelungen des §15b EStG fällt. In Einzelfällen kann bei Anwendung der Vergleichsrechnung nach §2 Abs. 6, §31, §36 Abs. 2 EStG eine geringere festzusetzende Einkommensteuer ermittelt werden. Die Tarifberechnung der Einkommensteuer erfolgt gem. §32a EStG. Die vorliegende Beispielrechnung hat aufgrund der Vielzahl der steuerlichen Besonderheiten des EStG nicht für jede individuelle Einkommenssituation und -kombination Gültigkeit, z. B. bei der Anwendung der §32b, und §34 EStG. Die Musterberechnung stellt keine steuerliche Beratung dar, diese ist nur den steuerberatenden Berufen vorbehalten. Lassen Sie deshalb Ihren steuerlichen Berater auf Basis der aktuellen Steuergesetzgebung die für Ihre Einkommenssituation gültigen, relevanten Vorschriften überprüfen.
Inflation, Wertsteigerung, Mietsteigerung
Angaben zur Inflation und einer daraus in die Zukunft hochgerechneten Miet- und Wertsteigerung basieren auf Ihren Angaben und sind unverbindliche Annahmen. Die für die Berechnung getätigten Angaben können für die Zukunft nicht garantiert werden. Die angenommenen Ergebnisse unterliegen der künftigen Steuergesetzgebung. Die für Ihre persönliche Situation maßgebenden Steuerregelungen, insbesondere Einkommensteuer sind von Ihnen zu beachten.
Konditionen der Finanzierung
Bei den Angaben zur Finanzierung handelt es sich um kein verbindliches Finanzierungsangebot. Konditionen der Finanzierung werden zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme von Ihrem Kreditinstitut festgelegt und können von den in der Musterberechnung ausgewiesenen Werten abweichen. Das ausgewiesene Ergebnis kann sich, abhängig von der beim Erwerb gewählten Tilgungsvariante und den übrigen Finanzierungskonditionen, ändern. Die Tilgungshöhe richtet sich dabei nach der entsprechenden Bruttofinanzierung. Abweichungen bei den Zins- und Tilgungsleistungen können sich durch verschiedene Berechnungs- und Verrechnungsmethoden ergeben. Bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens 5 Jahren kann ein Damnum in Höhe von bis zu 5 v.H. als Werbungskosten angesetzt werden. Der darüber hinausgehende Teil ist auf den Zinsfestschreibungszeitraum zu verteilen. Falls diese Regelung für die vorliegende Berechnung zutrifft, wird diese Verteilung aus Vereinfachungsgründen nicht vorgenommen, die steuerlichen Ergebnisse können daher durch den unterschiedlichen Werbungskostenansatz des Damnums von den ausgewiesenen Ergebnissen der Musterberechnung abweichen. Die tatsächlichen aus der Finanzierung entstehenden Werbungskosten müssen Sie durch Ihren steuerlichen Berater für Ihren Einzelfall berechnen lassen.
Angabenvorbehalt
Die Berechnung stellt ein reines Musterbeispiel unter Ausschluss jeglicher Rechts- und Steuerberatung dar. Eine Übertragbarkeit dieser Musterberechnung auf die tatsächliche finanzielle Situation des Erwerbers wird nicht garantiert. Die Angaben und Berechnungen der Musterberechnung wurden mit Sorgfalt zusammengestellt und entsprechen den gegenwärtigen gesetzlichen Bestimmungen sowie sonstigen Vorschriften. Abweichungen oder Änderungen können aufgrund von Auslassungen, Zusammenfassungen, Irrtümern o.ä. oder durch abweichende künftige wirtschaftliche Entwicklungen oder Änderungen von Gesetzen, der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis oder auch der persönlichen finanziellen Situation des Erwerbers eintreten und berühren nicht die Wirksamkeit des Kaufes. Für das Erreichen der wirtschaftlichen und steuerlichen Ziele des Erwerbers wird keine Gewähr übernommen. Von dieser Beispielrechnung abweichende Angaben oder Zusagen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der jeweiligen Vertragspartner. Die Angaben im gültigen zugehörigen Kaufvertrag und der Teilungserklärung sind im Einzelfall immer maßgebend.